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Geltendmachung von Unterhaltszahlungen nach Bestandskraft
Macht ein Steuerpflichtiger aus Rechtsunkenntnis Unterhaltszahlungen an den haushaltsführenden und kindererziehenden nichtehelichen Lebenspartner erst nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheids als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG geltend, so scheitert eine nachträgliche Korrektur des Bescheids zu Gunsten des Steuerpflichtigen nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 AO ausnahmsweise jedenfalls dann nicht an dessen groben Verschulden, wenn die Steuererklärungsvordrucke und amtlichen Ausfüllhinweise des entsprechenden Veranlagungsjahrs dazu geeignet sind, bei einem steuerrechtlich nicht vorgebildeten Steuerpflichtigen den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, dass als „bedürftige Personen” nur „Angehörige” und „Verwandte” in Betracht kommen und der Steuerpflichtige zu dem maßgeblichen Zeitpunkt des Ausfüllens der Erklärungsfo...