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Insolvenzrecht | Beweisregeln bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers
Der Insolvenzverwalter hat die Voraussetzungen für eine Haftung des Geschäftsführers wegen verbotswidriger Zahlungen an die Gesellschafter (§ 43 Abs. 3 GmbHG) darzulegen und zu beweisen. Wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten besteht allerdings (wie bei der Unterbilanzhaftung der Gründungsgesellschafter, vgl. , NWB EN-Nr. 499/2003) eine sekundäre Darlegungslast des Geschäftsführers; sie führt zu einer Umkehr der Beweislast bei entsprechenden Anhaltspunkten. Ob der Geschäftsführer davon befreit ist, wenn er vor Insolvenzeröffnung aus dem Amt ausgeschieden ist, muss aufgrund der Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, ob und ggf. in welchem Umfang dem Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt – and...