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Reisevertragsrecht | Regelung der Anzahlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Klausel „Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung” in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand und benachteiligt die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben in unangemessener Form ().