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BGH 20.06.2006 X ZR 59/05, NWB 27/2006 S. 213

Reisevertragsrecht | Regelung der Anzahlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Klausel „Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung” in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand und benachteiligt die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben in unangemessener Form ().

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