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Gesellschaftsrecht | Keine Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln bei Erwerb eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch Dritten
Tritt ein außenstehender Dritter infolge des Erwerbs eines Grundstücks von einem Gesellschafter als Vermieter in dessen Mietverhältnis mit seiner Gesellschaft ein, ist er nicht verpflichtet, der Gesellschaft das Grundstück nach den Eigenkapitalersatzregeln unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen; dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer hierzu verpflichtet wäre (). Hat der Gesellschafter lediglich Ansprüche abgetreten, die mit dem Einwand des Eigenkapitalersatzes belastet sind, kann dieser Einwand auch dem Rechtsnachfolger (§ 404 BGB) entgegengehalten werden. Der Eigenkapitalersatzeinwand besteht aber nicht gegenüber dem Erwerber des Grundstücks fort. Er tritt kraft Gesetzes (§ 566 BGB) in das Mietverhältnis ein, und zwar nur in solche Rechte und Pflichten, die sich aus...