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Gesellschaftsrecht | Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des Selbstkontrahierens
Die generelle Befreiung des Geschäftsführers einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB setzt eine entsprechende Satzungsregelung voraus. Fehlt im Gesellschaftsvertrag eine solche Regelung, kann diese nur durch formgerechte Änderung des Gesellschaftsvertrags geschaffen werden (, DB 2006 S. 1261).