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BayObLG 04.03.1997 3Z BR 348/96

Gesellschaftsrecht; | Eintragung eines ,,stellvertretenden Geschäftsführers''

Der ,,stellvertretende Geschäftsführer'' einer GmbH ist auch dann nur als ,,Geschäftsführer'' in das Handelsregister einzutragen, wenn die Anmelder die Eintragung des Stellvertreterzusatzes ausdrücklich beantragen ( 3Z BR 348/96; Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf, NJW 1969, 1259).

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