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BFH-Rechtsprechung zur Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2005
Bei den im Jahr 2005 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten vier Entscheidungen des BFH zur Land- und Forstwirtschaft ist ein ausgesprochener Schwerpunkt nicht auszumachen. Hinzuweisen ist vor allem auf das Urteil Nr. 4, das hinsichtlich des Rechtsbindungswillens bei Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen (hier: Kombination bare/unbare Altenteilsleistungen) Stellung nimmt.
I. Abgrenzung der Einkunftsarten
1. Kleintierzucht als Gewerbebetrieb
(BStBl 2005 II S. 347 NWB EAAAB-43965) betr. §§ 13, 13a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG.
Hinweis ▶ v. Schönberg, KFR F. 3 EStG § 13, 1/05, S. 231; Kanzler, FR 2005 S. 548.
Auf ca. 6,5 ha selbst bewirtschafteten Flächen baute der Kläger Futter (Gras, Heu, Kohl, Rüben und Grünmais) für seine Kleintierzucht (Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamster, Ratten und Mäuse) an. Die Tiere wurden hauptsächlich an Tierhandlungen, zum Teil aber auch als Lebendfutter an Zoos geliefert. Streitig war, ob die Gewinne aus der Kleintierzucht als landwirtschaftliche Zucht nach § 13a EStG zu besteuern waren.
Entscheidung ▶ Die Kleintierzucht des Klägers stelle einen Gewerbebetrieb dar. Aus dem Regelungsgefüge des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 4, Nr. 2 EStG und § 51 Abs. 1a, 2 ...