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OFD Köln 21.01.1997 S 2286

Einkommensteuer; | Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Nach R 187 Abs. 1 Satz 2 EStR 1993 ist derjenige pflegebedürftig, der die Voraussetzungen der Hilflosigkeit nach § 33b Abs. 6 EStG erfüllt. Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit ist entsprechend § 65 Abs. 4 EStDV durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen ,,H'' oder durch einen Bescheid der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde, der die entsprechenden Feststellungen enthält, zu führen. Mit Inkrafttreten des Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB XI) zum ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit gesetzlich in den §§ 14, 15 SGB XI weiter gefaßt worden, so daß die Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur durch das strenge Kriterium der Hilflosigkeit i. S. des § 33b Abs. 6 Satz 2 EStG beschrieben werden kann. Die Feststellung einer der drei Pflegestufen nach dem SGB XI ist vielmehr als ausreichend anzusehen. Die EStR 1996 wurden au...

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