Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes mit Wirkung vom
Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 11
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Die Veröffentlichung dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Das Gesetz beinhaltet u.a. die Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes bei der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % sowie die Erhöhung der Durchschnittsätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Diese umsatzsteuerrechtlichen Regelungen treten zum in Kraft.
Bei Anfragen zur Änderung des allgemeinen Steuersatzes kann bis auf weiteres von einer entsprechenden Anwendung der Regelungen des BMF-Schreibens zur Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes mit Wirkung vom (BStBl 1998 I S. 177) ausgegangen werden (vgl. auch Abschn. 177 bis 182 UStR).
Speziell zu Teilleistungen in der Bauwirtschaft verweise ich neben Abschn. 178 UStR und dem mit (BStBl 2004 I S. 628) herausgegebenen Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft auf das das Regelungen enthält, welche Art von Bauleistungen als wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistungen erbracht werden können.
Oberfinanzdirektion Rheinland v.
Fundstelle(n):
HAAAB-88748