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FG Münster Urteil v. - 8 K 2472/03 E EFG 2006 S. 1441 Nr. 18

Gesetze: EStG § 24 Nr 1 cHGB § 89 bEStG 1998 § 34EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 34 Abs. 2

Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch:

Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

Leitsatz

1) Die Fünftel-Regelung des § 34 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist verfassungsgemäß. Die stärkere Belastung als nach dem vorher geltenden sog. halben Steuersatz des § 34 EStG verstößt nicht gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes.

2) Dies gilt auch dann, wenn sich der Betroffen bereits im Jahr 1968 für den Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB entschlossen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1441 Nr. 18
VAAAB-88700

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FG Münster, Urteil v. 26.01.2006 - 8 K 2472/03 E

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