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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3823/01 E EFG 2006 S. 1501 Nr. 19

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1, AO § 12

Kanzleiräume in einem selbst genutzten Einfamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

  1. Büro- und Praxisräume sind nicht generell aus dem Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer auszunehmen.

  2. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse stellen Kanzleiräume im selbstgenutzten Einfamilienhaus eines nebenberuflich als selbständiger Rechtsanwalt tätigen Steuerpflichtigen ein häusliches Arbeitszimmer dar, wenn sie mangels baulicher Trennung, eines separaten Eingangs sowie eines Praxisschilds in die häusliche Sphäre der Privatwohnung eingebunden und weder für einen dauerhaften und intensiven Publikumsverkehr ausgestattet noch gewidmet sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1501 Nr. 19
YAAAB-88696

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.03.2004 - 7 K 3823/01 E

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