Abweichende Steuerfestsetzung bei Wegfall des Nießbrauchs vor Festsetzung der Schenkungsteuer
Leitsatz
Eine Stundung im Rahmen der Besteuerung nach § 25 ErbStG scheidet von vornherein aus, wenn im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung
die Belastung nicht mehr besteht.
Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO durch Ansatz des Ablösungsbetrages für die nach § 25 Abs. 1 ErbStG zu stundende
Schenkungsteuer kommt nach Wegfall der Belastung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die späte Festsetzung zumindest auch
auf dem Verhalten des Steuerpflichtigen beruht.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1186 Nr. 15 SAAAB-88659
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.02.2006 - 1 K 2526/03
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