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FG Münster Urteil v. - 11 K 6823/02 EFG 2006 S. 1166 Nr. 15

Gesetze: EStDV § 73g, EStG § 49 Abs 1 Nr 2d, EStG § 50a Abs 4 Nr 1

Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern:

Begriff der "ähnlichen Darbietung" in § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

Leitsatz

Auftritte von Tänzerinnen, die zur bloßen Unterhaltung des Publikums in Form einer optisch ansprechenden Leistung mit erotischem Reiz durchgeführt werden, sind keine "ähnlichen" sportlichen oder artistischen Tätigkeiten im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 2d EStG. Solche Darbieten verfügen nicht über ein Mindestmaß an eigenschöpferischer Gestaltungshöhe, sondern können von nahezu jedermann erbracht werden, wenn sie sich auf das Entledigen von Kleidung beschränken.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 216 Nr. 4
EFG 2006 S. 1166 Nr. 15
IWB-Kurznachricht Nr. 17/2006 S. 793
KÖSDI 2006 S. 15229 Nr. 9
ZAAAB-88648

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FG Münster, Urteil v. 25.04.2006 - 11 K 6823/02

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