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Verrechnungspreise
Im Jahr 2018 hatte die OECD erstmals ein International Compliance Assurance Programme (ICAP) als Pilotverfahren initiiert. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Programm für multinationale Unternehmensgruppen und Steuerverwaltungen ihrer Tätigkeitsstaaten zur Bewertung von Risiken („Risk Assessment“) und zur Erlangung einer gewissen Planungssicherheit („Assurance“) im Bereich der Besteuerung. Durch ICAP soll eine offene und kooperative multilaterale Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden international tätigen Konzernen und den Steuerverwaltungen der Tätigkeitsstaaten ermöglicht werden. Ziel ist es, durch erhöhte Transparenz und verbesserte Informationen für Steuerverwaltungen ein neues Mittel für höhere Planungssicherheit in Besteuerungsfragen sowie eine effizientere Nutzung von Ressourcen zu erreichen. Um ICAP auch im deutschen Steuerverfahrensrecht zu verankern, wurde mit Wirkung ab dem der neue § 89b AO eingeführt. Diese Vorschrift wird durch den gleichzeitig neu eingefügten Abs. 1a des § 194 AO ergänzt.
§ 89b Abs. 2 Satz 1 AO enthält eine Legaldefinition des Begriffs „internationales Risikobewertungs-verfahren“. Danach handelt es sich um eine gemeinsame und...