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Österreich | Strukturanpassungsgesetz 2006
Der Ministerrat hat die Regierungsvorlage am angenommen und den Entwurf eines Strukturanpassungsgesetzes 2006 dem Nationalrat zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Ziele des Gesetzentwurfs sind die grundlegenden Änderungen im Handelsrecht zum auf die entsprechenden Regelungen im Steuerrecht zu übertragen und die Bearbeitung von Einheitswertbescheiden organisatorisch zu verbessern. Durch das Handelsrecht-Änderungsgesetz wird das Handelsgesetzbuch für Kaufleute durch das Unternehmensgesetzbuch (UGB) für Unternehmen grundlegend geändert und abgelöst. Insbesondere die Buchführungspflichten nach § 189 UBG knüpfen nicht mehr an die formelle Eintragung im Firmenbuch an, sondern sind künftig zwingend für Kapitalgesellschaften und bestimmte gewerblich tätige Personengesellschaften sowie f...