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Umsatzsteuer; | umsatzsteuerrechtliche Behandlung der vermögensverwaltenden Tätigkeit von Gemeinden
Nach dem ist Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der EWGRL 388/77 so auszulegen, daß er es den Mitgliedstaaten erlaubt, die in Art. 13 dieser Richtlinie aufgezählten Tätigkeiten bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Tätigkeiten zu behandeln, die diesen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, obwohl sie sie in gleicher Weise ausüben wie private Wirtschaftsteilnehmer (auf Vorlage des BFHE 177, 534).