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Einkommenssteuer, Gewinn; Anschaffungskosten beim Mobilien-Leasing
Steuerrechtliche Behandlung der Nebenkosten
Der Bundesminister der Finanzen hatte mit Schreiben vom zur Frage der mit dem Leasinggut zusammenhängenden Nebenkosten beim Mobilien-Leasing Stellung genommen. Dort hieß es, daß die dem Leasing-Nehmer gesondert in Rechnung gestellten Nebenkosten (z.B. Frachten vom Hersteller des Leasingguts zum Leasing-Nehmer oder Montagekosten des Herstellers beim Leasing-Nehmer) nicht zu den Anschaffungskosten gehören, sondern sofort als Betriebsausgaben abziehbar sind .
Der Bundesminister für Finanzen teilt hierzu ergänzend mit, daß Nebenkosten, insbesondere die Kosten der Fracht vom Hersteller zum Leasing-Nehmer und die Kosten der Montage beim Leasing-Nehmer, beim Leasing-Geber auch dann sofort abziehbare Betriebsausgaben sind, wenn der Leasing-Geber diese Kosten dem Leasing-Nehmer n i c h t gesondert in Rechnung stellt, sondern sie in die Leasing-Raten einbezieht.