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Lohnsteuer; | Barzuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Während einer Betriebsveranstaltung (Weihnachtsfeier) überreichte Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld sind, unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (). Unter die Vorschrift des § 40 Abs. 2 EStG fallen nur solche Zuwendungen, die den Rahmen und das Programm der Betriebsveranstaltung betreffen, z. B. der Wert der Veranstaltung als solcher oder durch das Programm der Veranstaltung bedingte und auch für Betriebsveranstaltungen nicht untypische - aber wegen ihres bleibenden Wertes als unüblich einzustufende - Zuwendungen wie etwa Tombola- oder Losgewinne.