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Stromsteuer: Zuordnung eines Unternehmens zum „Verarbeitenden Gewerbe”
Liegt der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Handels- und Produktionsunternehmens nach dem Anteil der Wertschöpfung und den von ihm erzielten Umsatzerlösen in dem Spalten, Glühen und Walzen von Stahlringen (Stahlcoils), ist es als Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes i. S. des § 2 Nr. 3 StromStG einzuordnen, das die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Entnahme von Strom zum ermäßigten Steuersatz erfüllt.