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Unterschiedliche Behandlung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist es mit Art. 73b Abs. 1 EGV (jetzt Art. 56 Abs. 1 EG) vereinbar, dass für Zwecke der Erbschaftsteuer a) in einem anderen Mitgliedstaat belegenes (ausländisches) landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) zu bewerten ist, während für inländisches landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen ein besonderes Bewertungsverfahren gilt, dessen Ergebnisse durchschnittlich nur 10 v. H. der gemeinen Werte erreichen, und b) der Erwerb inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in Höhe eines besonderen Freibetrags außer Ansatz und der verbliebene Wert lediglich zu 60 v. H. anzusetzen ist, wenn dies bei einem Erben, der einen aus inländischem Vermögen und ausländischem landwirtsc...