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Steuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf Besitz(personen-)unternehmen
Die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung; vgl. , v. - VIII R 282/82, v. - VIII R 57/99).