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Kulturwissenschaftler als freier Beruf
Es ist nicht möglich, die Tätigkeit der Kulturwissenschaftler generell und ausnahmslos als selbständige Tätigkeit i. S. von § 18 EStG zu qualifizieren, auch wenn der weitaus überwiegende Teil sicherlich freiberufliche Tätigkeiten i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt. Es kann nur im jeweiligen Einzelfall bei Würdigung der gesamten Tätigkeit des jeweiligen Kulturwissenschaftlers entschieden werden, ob eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt.