Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berücksichtigung einer vor dem entstandenen Unterentnahme
Der BFH ist mit Urteil v. - X R 47/03 von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen, wonach Über- oder Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem geendet haben, unberücksichtigt bleiben. Zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils nimmt das BMF Stellung und äußert sich zum Anwendungszeitpunkt, zur Ermittlung der zum bestehenden Unterentnahme, zu den Auswirkungen auf Betriebsveräußerung/-aufgabe, zur Ermittlung der Unter- oder Überentnahme ab dem Veranlagungszeitraum 2001 und zur Anwendung auf Überentnahmen.