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BMF 12.06.2006 IV B 2 - S 2144 - 39/06, NWB direkt 26/2006 S. 4

Berücksichtigung einer vor dem entstandenen Unterentnahme

Der BFH ist mit Urteil v. - X R 47/03 von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen, wonach Über- oder Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren, die vor dem geendet haben, unberücksichtigt bleiben. Zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils nimmt das BMF Stellung und äußert sich zum Anwendungszeitpunkt, zur Ermittlung der zum bestehenden Unterentnahme, zu den Auswirkungen auf Betriebsveräußerung/-aufgabe, zur Ermittlung der Unter- oder Überentnahme ab dem Veranlagungszeitraum 2001 und zur Anwendung auf Überentnahmen.

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