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Abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit?
Eine Abgrenzung aus Sicht der Sozialversicherung
Die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs unterscheiden bei den Formen der Erwerbstätigkeit zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit. In der großen Zahl der Fälle ist die Einordnung auch völlig unproblematisch. Daneben gibt es aber eine Reihe von Erwerbstätigkeiten, die sowohl im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung als auch als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden können. Die Abgrenzung ist oft schwierig und im Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Gewerberecht nicht immer einheitlich. Lediglich eines ist für alle Bereiche gültig: Die Entscheidung ist stets an den konkreten Umständen des Einzelfalls auszurichten. Eine generelle Einordnung anhand eines Tätigkeitskatalogs ist nicht möglich.
I. Bedeutsamkeit einer Abgrenzung; Folgen einer fehlerhaften Beurteilung
In der Sozialversicherung ist die Antwort auf die Frage „abhängig beschäftigter Arbeitnehmer” oder „selbständig Tätiger” von weit reichender Bedeutung. So werden Arbeitnehmer (= Arbeiter, Angestellte, Auszubildende) nach dem Prinzip der Versicherungspflicht in die sozialen Sicherungssysteme der Kranken-, Pflege-, Renten- und ArbeitslosenversicherungS. 2198 einbezogen. Sie sind...