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Neue Beitragsverfahrensverordnung im Sozialversicherungsrecht
Übersichtliche Zusammenfassung bisheriger Regelungen
Der Verordnungsgeber hatte bereits vor einiger Zeit damit begonnen, das verordnungsrechtliche „Vorschriftengestrüpp” zu lichten und die bislang „verstreuten” Regelungen übersichtlich zusammenzufassen, soweit es um die Konkretisierung des Beitragsrechts der Sozialversicherung geht, das seine gesetzliche Grundlage in den §§ 28a ff. SGB IV hat. Den jüngsten Schritt, den der Verordnungsgeber auf diesem erfreulichen Weg gegangen ist, bildet die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (Beitragsverfahrensverordnung – BVV) v. (BGBl 2006 I S. 1138). Mittels dieser neuen Verordnung, die am in Kraft tritt, werden die Berechnungs-, Nachweis- und Überwachungsregelungen in übersichtlicher Form zusammengefasst, die bislang auf zwei unterschiedliche Rechtsverordnungen verteilt waren, nämlich die Beitragszahlungsverordnung (BZVO) und die Beitragsüberwachungsverordnung (BÜVO). Nachfolgend wird ein Überblick über die neuen Regelungen der BVV gegeben. Weitere Hintergrundinformationen können den amtlichen Materialien entnommen werden (BR-Drucks. 122/06 v. ).
I. Zusammenspiel der Rechtsnormen
Wie...