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Handelsrecht | Rechte des Handelsvertreters bei Weigerung des Unternehmers, den Vertragsinhalt in eine unterzeichnete Urkunde aufzunehmen
Der Unternehmer gibt dem Handelsvertreter begründeten Anlass zur Kündigung, wenn er den Anspruch auf Aufnahme des Vertragsinhalts in eine von ihm unterzeichnete Urkunde (§ 85 HGB) trotz mehrfacher Aufforderung nicht erfüllt. An den „begründeten Anlass” sind weniger strenge Anforderungen als an einen „wichtigen Kündigungsgrund” (§ 89a Abs. 1 Satz 1 HGB) zu stellen. Ob die Weigerung, eine entsprechende Vertragsurkunde zu unterzeichnen, auch zur fristlosen Kündigung des Handelsvertretervertrags berechtigt, hängt daher vom Einzelfall ab. Dem kann entgegenstehen, dass der Handelsvertreter bereits mehrere Jahre für den Unternehmer tätig war, ohne im Fehlen einer Vertragsurkunde einen Anlass zur Kündigung zu sehen (). – Anmerkung: Die Frage, ob der Unternehmer einen begründeten Anlass ...