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BFH 28.03.2006 VII R 23 und 24/05, NWB 26/2006 S. 202

Zollrecht | Erstattung von Einfuhrabgaben bei wegen Schadhaftigkeit zurückgewiesenen Waren

Wird eine eingeführte Ware vom Einführer wegen ihrer Schadhaftigkeit zurückgewiesen und wieder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt, steht nach dem VII R 23 und 24/05 NWB UAAAB-88051 ein vorheriger Weiterverkauf der Ware dem Anspruch des Einführers auf Erstattung der Einfuhrabgaben nur entgegen, wenn die Ware in Kenntnis ihrer Schadhaftigkeit verkauft worden ist. Es kommt weder darauf an, ob die Schadhaftigkeit der Ware im Zeitpunkt ihres Weiterverkaufs hätte erkannt werden können, noch darauf, ob die Ware an einen Abnehmer in der Gemeinschaft oder in einem Drittland weiterverkauft wurde. Dazu führt der Senat weiter aus: Schadhaft i. S. des Art. 238 ZK ist eine Ware, die einen Mangel aufweist, der ihren Wert, ihre bestimmungsgemäße Verwendung oder ihre Funktion minde...

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