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Lohnsteuer | Keine Zusammenrechnung von umzugsbedingten Fahrzeitveränderungen beiderseits berufstätiger Ehegatten
Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind nach dem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten NWB EAAAB-82051 (s. bereits EN-Nr. 489/2006) die Fahrzeitveränderungen der Ehegatten nicht zu saldieren.