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StuB Nr. 11 vom Seite 448

Unwirksame Klauseln in einem Praxisübernahmevertrag

Wird in einem Vertrag über die entgeltliche Übernahme einer Steuerberatungspraxis die Höhe des Kaufpreises am Netto-Jahresumsatz des letzten vollen Geschäftsjahres orientiert, so erfüllt eine Vertragsklausel über eine nachträgliche Kaufpreisreduzirung den objektiven Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit), die bestimmt, dass jeglicher Umsatzrückgang in den ersten zwei Jahren ab Übernahme der Praxis, unabhängig von seinem Grund und unabhängig von einem Vertretenmüssen des Veräußerers, in voller Höhe zur Reduzierung des Kaufpreises führt. Ein Wettbewerbsverbot in einem Praxisübernahmevertrag, welches dem Veräußerer für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Übernahme der Praxis jegliche Steuerberatertätigkeit für die überzuleitenden Mandanten sowie jegliche Berufsausübung im Gebiet der Landeshauptstadt und in einem Umkreis von weiteren 60 km untersagt, ist ebenfalls wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Die Nichtigkeit dieser Klausel kann durch eine salvatorische Klausel nicht abgewandt werden (OLG Naumburg, Urteil vom  - 1 U 83/04, MDR 2006 S. 180).

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