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Neues zur Absetzbarkeit von VIP-Logen
Hospitality-Leistungen umfassen u. a. den Eintritt in das Stadion, besondere Parkmöglichkeiten, den gesonderten Zugang zum Stadion, die Bewirtung, eine persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke sowie ein Unterhaltungsangebot.
Die Besteuerung von Hospitality-Aufwendungen beim Empfänger kann unterbleiben, wenn für Geschäftsfreunde 60 % des Anteils der Geschenke als fiktive Betriebseinnahme gebucht werden.
Für die Eröffnungsfeier im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft sind die Vereinfachungsregelungen der Tz. 16 und 18 des entsprechend anzuwenden.
I. Einleitung
Das zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten Stellung bezogen. In diesem Zusammenhang blieben Fragen offen. Das BMF hat sich daher in einem ergänzenden Schreiben vom mit der Frage der Absetzbarkeit von Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 auseinander gesetzt. Ferner haben sich das zur Anwendung der Vereinfachungsregelung bei der Kostenaufteilung und das Bayerische Landesamt für Steuern am zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen fü...