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Kaufvertragsrecht; | Verkauf eines ,,Neufahrzeuges mit Werkskilometern''
Im Anschluß an seine Rechtsprechung zur Frage der kaufrechtlichen Eigenschaftszusicherung beim Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen hat der die Auffassung bestätigt, daß in der Bezeichnung eines Fahrzeuges als ,,Neufahrzeug'' grundsätzlich eine Zusicherung liege, die eine verschärfte Haftung des Verkäufers begründet; daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Pkw bei Probe- und Überführungsfahrten bereits 200 km (Werkskilometer) zurückgelegt hat, was dem Käufer bekannt war. Wurde das Fahrzeug allerdings bereits auf einen anderen Kunden zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und war der Käufer auch darüber informiert, so kann die Bezeichnung ,,Neufahrzeug'' möglicherweise nicht als Eigenschaftszusicherung zu verstehen sein. Das Verschw...