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Einkommen-/Lohnsteuer | Ansatz der Pauschbeträge bei Auswärtstätigkeit
(1) Aufgrund der Neuregelung des Verpflegungsmehraufwands ab 1996 hat ein Stpfl. bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden. (2) Zu den einzelnen Kostenarten bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG).▶NWB GAAAB-84350
▶Praxishinweise: Da für Auswärtstätigkeiten der zu berücksichtigende tägliche Mehraufwand unmittelbar im EStG (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5) geregelt ist, hat der Stpfl. einen Rechtsanspruch auf die dort bestimmten Pauschbeträge. Dies gilt selbst dann, wenn die Berücksichtigung der Pauschbeträge zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Bei einer doppelten Haushaltsführung sind deshalb stets die vollen Pauschbeträge zu berücksichtigen....