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StuB 11/2006 S. 437
Unterjährige Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG bei Einnahmen-Überschussrechnung
Löst ein Stpfl., der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, eine Ansparrücklage gem. § 7g EStG unterjährig auf, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 65/05, EFG 2006 S. 407) der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG auch im Jahr der Auflösung vorzunehmen.▶NWB ZAAAB-76102