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Unentgeltliche Betriebsübertragung bei Betriebsaufspaltung
Die unentgeltliche Übertragung des Besitzunternehmens setzt gem. nrkr. (BFH-Az.: X B 18/06, EFG 2006 S. 490) dann nicht die Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile des Veräußerers an der Betriebs-Kapitalgesellschaft voraus, wenn der Betriebsübernehmer aufgrund der bereits zuvor im Privatvermögen gehaltenen Geschäftsanteile zusammen mit den erworbenen Geschäftsanteilen beherrschender Gesellschafter wird. Ob Geschäftsanteile an der Betriebs-Kapitalgesellschaft bei einer Betriebsaufspaltung im Rahmen der im Übrigen durchgeführten unentgeltlichen Betriebsübertragung zu Buchwerten auf den Erwerber übergegangen oder vom übertragenden Teil zum Teilwert entnommen worden sind, richtet sich nach dem zivilrechtlichen Schicksal der konkreten Geschäftsanteile. Die Gru...