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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 291/04 EFG 2006 S. 824 Nr. 11

Gesetze: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2EStG § 20 Abs. 3AO § 180 Abs. 1 Nr. 2aAO § 181 Abs. 5DBA-USA Art. 6 DBA-USA Art. 11 Abs. 1 DBA-USA Art. 11 Abs. 3

Zinsen aus der Anlage von Überschüssen aus Vermietungseinkünften in den USA belegener Grundstücke unterliegen der deutschen Einkommensteuer; Qualifizierung der Vermietungstätigkeit richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates - Fiktion der gewerblich geprägten Personengesellschaft bleibt außer Betracht

Leitsatz

Zinsen aus der Anlage von Überschüssen aus Vermietungseinkünften in den USA belegener Grundstücke unterliegen nach Art. 11 Abs. 1 DBA-USA der deutschen Einkommensteuer, sofern die Vermietung nicht gewerblicher Natur ist (Betriebsstättenvorbehalt gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA-USA). Sie sind nicht den Einkünften aus unbeweglichem Vermögen gemäß Art. 6 DBA-USA zuzuordnen (Abweichung von , EFG 2003, 376).

Die Qualifizierung der Vermietungstätigkeit als gewerbliche Betätigung richtet sich nach dem Recht des Anwenderstaates, wobei die Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG betreffend die gewerblich geprägte Personengesellschaft außer Betracht zu bleiben hat. Die fingierte Umqualifikation von Einkünften widerspricht dem abkommensrechtlichen lex-specialis-Prinzip, weil sie die differenzierte Einordnung in die unterschiedlichen Einkunftsarten aufheben würde.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1526 Nr. 24
EFG 2006 S. 824 Nr. 11
IWB-Kurznachricht Nr. 12/2006 S. 535
KÖSDI 2006 S. 15154 Nr. 7
DAAAB-88181

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 28.03.2006 - 5 K 291/04

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