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FG München Urteil v. - 4 K 1808/04 EFG 2006 S. 1337 Nr. 17

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1753, BGB § 1934a, EGBGB Art. 227

Ersatzanspruch bei nachträglicher Adoption eines anderen Kindes

Leitsatz

Wird erst nach dem Tode des Erblassers die Adoption ausgesprochen, so wird das bisher als gesetzlicher Alleinerbe geltende nichteheliche Kind des Erblassers nur zum Erbersatzanspruchberechtigten gegenüber der adoptierten Alleinerbin. Dies gilt auch im ErbStG.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1337 Nr. 17
VAAAB-88162

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FG München, Urteil v. 03.05.2006 - 4 K 1808/04

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