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FG Baden-Württemberg  v. - 13 K 201/95

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG § 33a Abs. 1

Geltendmachung von Unterhaltszahlungen an nichtehelichen Lebenspartner erst nach Bestandskraft des Einkommenssteuerbescheides

Bescheidkorrektur nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 AO

Einkommensteuer 1993

Leitsatz

Macht ein Steuerpflichtiger aus Rechtsunkenntnis Unterhaltszahlungen an den haushaltsführenden und kindererziehenden nichtehelichen Lebenspartner erst nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG geltend, so scheitert eine nachträgliche Korrektur des Bescheides zu Gunsten des Steuerpflichtigen nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 AO ausnahmsweise jedenfalls dann nicht an dessen groben Verschulden, wenn die Steuererklärungsvordrucke und amtlichen Ausfüllhinweise des entsprechenden Veranlagungsjahres dazu geeignet sind, bei einem steuerrechtlich nicht vorgebildeten Steuerpflichtigen den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, dass als „bedürftige Personen” nur „Angehörige” und „Verwandte” in Betracht kommen und der Steuerpflichtige zu dem maßgeblichen Zeitpunkt des Ausfüllens der Erklärungsformulare steuerlich nicht beraten war.

Fundstelle(n):
RAAAB-88146

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg v. 16.02.2000 - 13 K 201/95

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