Sonder-AfA nach § 82f EStDV bei insolvenzbedingter Auswechslung des Herstellers oder Verkäufers nach dem
Leitsatz
§ 82f Abs. 5 EStDV enthält keine Regelung für den Fall der Auswechselung der am Kauf- oder Bauvertrag beteiligten Parteien
nach dem gesetzlichen Stichtag.
Ein Wechsel auf der Seite des Verkäufers oder Herstellers ist unschädlich, wenn der neue Vertragspartner das im Bau befindliche
Schiffsbauwerk (z. B. im Rahmen eines Konkurses oder einer Betriebsveräußerung) übernimmt und zu Ende führt.
Die lediglich insolvenzbedingte Auswechselung des Auftragnehmers, die auf die übrigen vertraglichen Rechte und Pflichten
des Auftraggebers aus dem ursprünglichen Bauvertrag keinen Einfluss hat, ist unschädlich, wenn sich der Auftraggeber vom ursprünglichen
Bauvertrag nicht lösen kann, weil der Insolvenzverwalter die Vertragserfüllung gewählt hat.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1241 Nr. 20 EFG 2006 S. 1433 Nr. 18 XAAAB-88144
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 01.02.2006 - 1 K 10575/00
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