Keine Anschaffung i.S. des EigZulG, wenn das Gebäude aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen entnommen wird
Leitsatz
Das EigZulG enthält keine eigene Definition der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es gelten die allgemeinen Begriffe
des HGB.
Anschaffungskosten liegen vor bei Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in
einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Wird ein Gebäude aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen entnommen, entstehen keine Anschaffungskosten. Die Gewährung
einer Eigenheimzulage kommt daher nicht in Betracht.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1316 Nr. 17 TAAAB-88141
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 06.04.2006 - 14 K 658/03
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