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Prüfungspflicht des Insolvenzgerichts bei Einschaltung eines „Firmenbestatters”
Der (ZIP 2006 S. 442 = NZI 2006 S. 164) klargestellt, dass wegen der bei Einschaltung eines gewerblichen Firmenbestatters bestehenden Gefahr der „Zuständigkeitserschleichung” das nach § 3 Abs. 1 InsO zuständige Insolvenzgericht die zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines anderen Insolvenzgerichts vorgetragenen Umstände zu würdigen und ggf. von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären habe, ehe es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen könne.
▶Praxishinweise: Den bisherigen Umgang einzelner deutscher Registergerichte mit den Phänomen der gewerblichen Firmenbestatter kann man mitunter nur als naiv bezeichnen, wenn man bedenkt, dass aktuell von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklagen gegen zwei der Großen dieser Branche erhoben worden ist, denen mehr als 2 000 Straftaten mit einem Gesamtschaden in zweistelliger Millionenhöhe vorgeworfen wird (vgl. FAZ vom S. 12) und gleichzeitig das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom (ZIP 2005 S. 1475 = NZI 2005 S. 505) in der Tätigkeit eines gewerblichen Firmenbestatters zunächst per se nichts rechtlich Anstößiges sehen konnte, dass dem Registergericht hätte Veranlassung geben müssen, we...