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Mithaftungsübernahme eines GmbH-Alleingesellschafters
An der gefestigten Rechtsprechung des ) zur entsprechenden Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf die Mithaftungsübernahme (Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag) des geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesellschafters einer GmbH wird festgehalten. Dem Beitretenden müssen daher bei Abgabe der Mithaftungserklärung die wesentlichen Kreditkonditionen i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG klar und deutlich vor Augen geführt werden. Die in der Literatur zum Teil bejahte Gleichstellung dieser Geschäftsführungsorgane mit den Kaufleuten des HGB oder kaufmannsähnlichen Personen entspricht nicht der Vorstellung des Gesetzgebers und überschreitet die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung ().