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BFH verschärft Anforderungen an Fahrtenbücher
– Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 9. 11. 2005, vom 16. 11. 2005 und vom 16. 3. 2006 –
Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Es muss die Fahrten und den an deren Ende erreichten Gesamtkilometerstand wiedergeben.
Bei Erstellung mittels Tabellenkalkulationsprogramm dürfen nachträgliche Veränderungen bereits erfasster Fahrten nicht möglich sein bzw. der Umfang der Änderung muss später nachvollziehbar sein. D. h. ein Fahrtenbuch in Form einer MS-Excel-Datei erfüllt die Anforderungen i. d. R. nicht.
Wendet die Finanzverwaltung die BFH-Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus an, sollte in offenen Verfahren die Rücknahme von Einspruch oder Klage überdacht werden.
I. Einleitung
Der BFH hat sich in drei Entscheidungen vom - VI R 27/05, vom - VI R 64/04 und vom - VI R 87/04 mit der Frage des Vorliegens eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs auseinander gesetzt. Ob ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gegeben ist, führt oftmals zum Streit mit dem FA. Dies gilt insbesondere, weil der Begriff des „ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs” gesetzlich nicht näher bestimmt und somit der Auslegung durch die Finanzrechtsprechung ausgesetzt ist.
II.
1. Entscheidungstenor
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss nach Auffassun...