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Anschaffung einer Wohnung
Die Anschaffung einer Wohnung i. S. des §2 EigZulG liegt erst bei Erwerb des Eigentums von Grund und Boden und aufstehenden Gebäude eines zuvor bereits als Pächter/Mieter genutzten, in einer Kleingartenkolonie gelegenen Wohngebäudes vor. Bei dem Gebäude handelt es sich nicht um einen Scheinbestandteil i. S. des § 95 BGB.