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Verlustfeststellung bei bestandskräftigen Bescheiden
Ein Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ist nach Bestandskraft eines Bescheids nur zulässig, wenn eine Änderungsvorschrift eingreift. Eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Rechtsprechung berechtigt nicht zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs bei einem bestandskräftigen Bescheid.