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FG Münster 16.12.2005 11 K 1328/05 E, IWB 11/2006 S. 1050

Doppelbesteuerung | Besteuerung von Spielereinkünften nach dem DBA-Türkei

▶ Urteil: (1) Gem. Art. 17 Abs. 3 DBA-Türkei unterliegen die Einkünfte von Berufssportlern für eine im Inland durchgeführte Veranstaltung nicht der Besteuerung in Deutschland, wenn der Aufenthalt der Sportler von einer in der Türkei als gemeinnützig anerkannten Einrichtung finanziert worden ist. Nicht erforderlich ist insoweit, dass die Einrichtung auch nach deutschem Recht als gemeinnützig anzuerkennen wäre. (2) Der Einwendungsausschluss des § 50d Abs. 1 Satz 10 EStG, wonach sich der Vergütungsschuldner nicht auf die Rechte des Vergütungsgläubigers aus einem DBA berufen kann, gilt jedenfalls für alle Fälle, in denen der Haftungs-/Nachforderungsbescheid nach dem ergangen ist (EFG 2006, S. 679).

▶ Hinweis: Der Streitfall betraf die Frage, ob die Einkünfte der Lizenzspieler des Kl. aus einem Fußballspiel in Deutschland zu besteuern sind. Der Kl. wa...

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