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IWB Nr. 11 vom Seite 483

Neue Steuersoftware in Argentinien erfordert Angaben zu Verrechnungspreisen

Dipl.-Volkswirt Dr. Klaus Dorner und Dipl.-Ökonomin Ariana Kosyan, Düsseldorf

Die argentinische Finanzverwaltung hat eine neue Software eingeführt, die von allen Steuerpflichtigen, die zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, zur Bestimmung der Steuerschuld herangezogen werden muss. Die Anwendung dieser Software ist für alle Geschäftsjahre vorgesehen, die im Dezember 2005 oder später enden.

I. Angaben zu grenzüberschreitenden Transaktionen

Die argentinische Finanzverwaltung – Administración Federal de Ingresos Públicos (AFIP) – schreibt mit ihrer Verordnung Nr. 2.020/06 die Verwendung dieser 7. Software-Version für Unternehmen mit Umsätzen ab 1 Mio argentinische Pesos (ca. 300.000 US$) vor. Kleinere Unternehmen können auch die Vorversion (6. Version) verwenden, die geringere Anforderungen stellt.

Die Implementierung dieser Verordnung hat zur Folge, dass der Finanzverwaltung wesentlich mehr Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Steuerpflichtige muss beispielsweise angeben, ob er einem anderen inländischen oder ausländischen Unternehmen nahesteht. In diesem Falle müssen die Steuernummer verbundener Unternehmen im Sitzland sowie die Höhe der Beteiligung angegeben werden.

Die Steuerpflichtigen müsse...

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