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Anteilsübertragung innerhalb einer GbR
Der Veräußerungsgewinn, der bei der Übertragung eines weiteren Anteils an der GbR von dem einen auf den anderen Sozius angefallen war, ist nicht gemäß § 18 Abs. 3 EStG begünstigt zu besteuern, wenn ein Gestaltungsmissbrauch anzunehmen ist. Bei einer zweistufigen Sozietätsgründung kommt ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dann in Betracht, wenn entweder zwischen dem Abschluss der beiden Verträge die Zeit zur Erprobung des Eintre
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tenden zu kurz ist oder wenn bereits bei Abschluss des ersten Vertrags festgestanden hat, dass es zur Aufstockung der Beteiligung kommen wird. Die Aufnahme des neuen Partners in die bisher als Einzelpraxis betriebene Steuerberaterkanzlei in zwei kurz aufeinander folgenden Schritten – zunächst in Höhe von 10 v. H. und binnen eines halben Jahrs in Höhe weiterer 23 ...