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Begründung des Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater
Die Aussicht, dass „in absehbarer Zeit” wieder geordnete wirtschaftliche Verhältnisse eintreten, genügt weder für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls noch für den Gegenbeweis, dass die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind. Die Gefährdung der Interessen von Mandanten ist nur dann ausgeschlossen, wenn aufgrund der gesamten Umstände des einzelnen Falls festgestellt werden kann, dass der Steuerberater voraussichtlich trotz Vermögensverfalls die Interessen seiner Mandanten in jeder Hinsicht sorgfältig und zuverlässig wahrnehmen wird, ohne davon durch seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen er sich befindet, abgehalten zu werden.