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Sonderzahlungen an Zusatzversorgungskassen
Der BFH hat mit den Urteilen v. - VI R 32/04 [NWB MAAAB-67526] und VI R 148/98 [NWB CAAAB-68134] sowie v. - VI R 92/04 [NWB TAAAB-79017] entschieden, dass Sonderzahlungen eines Arbeitgebers an Zusatzversorgungskassen, die anlässlich der Systemumstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung an eine andere Zusatzversorgungskasse (ohne Systemumstellung) oder anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geleistet werden, nicht zu Arbeitslohn bei den aktiven Arbeitnehmern führen. Die Finanzverwaltung wendet diese Urteile allgemein an. Gleichzeitig wird für Lohnzahlungszeiträume bzw. Veranlagungszeiträume, die nach dem enden, darauf hingewiesen, dass für die steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers, die aus den o. a. Gründen geleistet werd...