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BFH 17.03.2006 III B 135/05, NWB direkt 24/2006 S. 6

Kindergeldzahlung an das Kind

Kindergeld kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Der Unterhalt ist bei einem volljährigen auswärts lebenden Kind regelmäßig durch eine Geldrente zu leisten. Nur ausnahmsweise kann der Unterhaltsverpflichtete bei Vorliegen besonderer Gründe auch gegenüber einem volljährigen Kind verlangen, Unterhalt in anderer Weise – insbesondere durch Naturalunterhalt – zu gewähren. Leistet der Unterhaltspflichtige tatsächlich keinen Unterhalt, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse, das Kindergeld an das Kind auszuzahlen. Das Ermessen wird nicht dadurch eingeschränkt, dass der Unterhaltspflichtige anstelle des zivilrechtlich geschul...

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